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Staatsgrenze Österreich – Deutschland · Staatsgrenze Österreich – Deutschland

§ 1 Staatsgrenze Österreich – DeutschlandArtikel 1

In KraftAmtlicher Text

(1) Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland wird im Grenzabschnitt „Salzach“ durch folgende Grenzurkunden bestimmt:

1. die Beschreibung der Staatsgrenze mit Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) und

2. die Grenzkarte im Maßstab 1 : 5 000 (Anlage 2: 28 Kartenblätter).

(2) Die in Absatz 1 genannten Anlagen bilden in ihrer Gesamtheit das Grenzurkundenwerk für den Grenzabschnitt „Salzach“.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2008-01-01