Rechtsstellung von Eingreiftruppen · Rechtsstellung von Eingreiftruppen
§ 6 Rechtsstellung von Eingreiftruppen
Änderungen
Dieses Übereinkommen kann durch Konsens aller Vertragsstaaten geändert werden. Solche Änderungen treten gemäß Artikel VIII Absatz 1 dieses Übereinkommens in Kraft.