§ 42 AußStrGRechtskraft
3. Abschnitt Beschlüsse
Soweit eine Partei einen Beschluss nicht mehr anfechten kann, erwächst er ihr gegenüber in Rechtskraft.
3. Abschnitt Beschlüsse
Soweit eine Partei einen Beschluss nicht mehr anfechten kann, erwächst er ihr gegenüber in Rechtskraft.