Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Errichtung und Betrieb eines Nationalpar · Errichtung und Betrieb eines Nationalparks Gesäuse (Bund – Steiermark)

§ 14 Errichtung und Betrieb eines NationalparIn-Kraft-Treten

Artikel 14

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem

1. beim Bundeskanzleramt die Mitteilung einlangt, dass die nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und

2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.

(2) Das Bundeskanzleramt wird dem Land das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 2 sowie den Tag des In-Kraft-Tretens dieser Vereinbarung mitteilen.