§ 1 Errichtung und Betrieb eines NationalparGegenstand der Vereinbarung
Artikel 1
Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und der Betrieb des Nationalparks Gesäuse.
Artikel 1
Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und der Betrieb des Nationalparks Gesäuse.