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Beschaffungscontrolling-Verordnung · Beschaffungscontrolling-Verordnung

§ 7 Beschaffungscontrolling-VerordnungKundenzufriedenheit

In KraftAmtlicher Text

Die Ermittlung der Kundenzufriedenheit hat in Form von jährlichen Umfragen bei den Dienststellen des Bundes zu erfolgen. Hiezu ist von der BB-GmbH ein Fragebogen auszuarbeiten, der der Genehmigung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf.