Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Konjunkturstatistik im Produzierenden Be · Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich

§ 10 Konjunkturstatistik im Produzierenden BeInformation über Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

In KraftAmtlicher Text

Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat die Auskunfts- und Mitwirkungspflichtigen über die Rechtsfolgen gemäß § 66 des Bundesstatistikgesetzes 2000 bei Verweigerung der Mitwirkung oder Auskunft und bei wissentlich unvollständigen oder nicht dem besten Wissen entsprechenden Angaben zu belehren.