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Amtssitz - Internationale Kommission zum · Amtssitz - Internationale Kommission zum Schutz der Donau (Internationale Kommission)

§ 23 Amtssitz - Internationale Kommission zum

In-Kraft-Treten

In KraftAmtlicher Text

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der dem Tag der Mitteilung der Republik Österreich an die Kommission folgt, dass das Verfahren für das In-Kraft-Treten des Abkommens abgeschlossen ist.