AT · Übereinkommen über die Annahme einheitli
Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 15 und 30
In Kraft2 ArtikelText geprüft am 25.10.2026