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Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung

In Kraft63 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. I. HAUPTSTÜCK römisch eins. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Dringlichkeit
  4. § 2 Vorlage von Geschäftsstücken
  5. § 3 Schreiben im Auslandsverkehr
  6. § 4 Anschrift und Ortsbezeichnung
  7. § 5 Abkürzungen
  8. § 6 Ausfertigung von Schreiben
  9. § 7 Übersendung von Akten oder Urkunden
  10. § 8 Beilagen
  11. § 9 Übersetzungen
  12. § 10 Unterschrift, Amtssiegel
  13. § 11 Postgebühren
  14. § 12 Prüfung der Ersuchen und Erledigungen
  15. § 13 Geschäftsweg
  16. § 14 Verkehr mit österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland
  17. § 15 Verkehr mit ausländischen Vertretungsbehörden und internationalen Organisationen
  18. § 16 Beschwerden ausländischer Vertretungsbehörden und internationaler Organisationen
  19. § 17 Betreibungen
  20. § 18 Widerruf von Ersuchen
  21. § 19 Verweigerung der Erledigung eines Ersuchens
  22. § 20 Unzulässige Ersuchen ausländischer Behörden
  23. § 21 Gegenseitigkeit
  24. II. HAUPTSTÜCK römisch zwei. HAUPTSTÜCK Auslieferung aus Österreich
  25. § 22 Fahndung
  26. § 23 Anbot der Auslieferung
  27. § 24 Nichteinhaltung des vorgesehenen Weges
  28. § 25 Verständigungspflichten
  29. § 26 Prüfung des Aufschubs der Übergabe
  30. § 27 Belehrung der auszuliefernden Person
  31. § 28 Durchführung der Auslieferung
  32. § 29 Ausfolgung von Gegenständen
  33. III. HAUPTSTÜCK römisch drei. HAUPTSTÜCK Durchlieferung durch Österreich
  34. § 30 Unterbrechung des Vollzuges der Durchlieferung
  35. IV. HAUPTSTÜCK römisch vier. HAUPTSTÜCK Rechtshilfe für das Ausland
  36. § 31 Rechtshilfe in Strafsachen gegen österreichische Staatsbürger
  37. § 32 Zustellung auf Ersuchen ausländischer Behörden
  38. § 33 Überstellung verhafteter Personen zu Beweiszwecken
  39. § 34 Ergänzung des Rechtshilfeersuchens
  40. § 35 Weiterleitung von Rechtshilfeersuchen an die zuständige Behörde
  41. § 36 Dienstverrichtung ausländischer Organe in Österreich
  42. V. HAUPTSTÜCK römisch fünf. HAUPTSTÜCK Übernahme der Strafverfolgung und der Überwachung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
  43. § 37 Übernahme der Strafverfolgung
  44. § 38 Übernahme der Überwachung
  45. § 39 Vollstreckung ausländischer strafgerichtlicher Entscheidungen
  46. ERSTER ABSCHNITT
  47. § 40 Erwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung und der Ausfolgung Fahndungsmaßnahmen im Ausland
  48. § 41 Erwirkung der Auslieferungshaft
  49. § 42 Auslieferungsunterlagen
  50. § 43 Vorlage der Auslieferungsunterlagen
  51. § 44 Durchführung der Auslieferung aus dem Ausland
  52. § 45 Erwirkung der nachträglichen Zustimmung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
  53. § 46 Erwirkung der Durchlieferung
  54. ZWEITER ABSCHNITT Erwirkung der Rechtshilfe
  55. § 47 Ersuchen um Zustellung
  56. § 48 Ladung von Personen aus dem Ausland
  57. § 49 Überstellung verhafteter Personen
  58. § 50 Ersuchen um Vernehmung und Vornahme anderer Untersuchungshandlungen
  59. § 51 Teilnahme österreichischer Organe bei Rechtshilfehandlungen im Ausland
  60. DRITTER ABSCHNITT Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung sowie Vollstreckung inländischer strafgerichtlicher Verurteilungen im Ausland
  61. § 52 Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung
  62. § 53 Erwirkung der Überwachung
  63. § 54 Erwirkung der Vollstreckung
  64. VII. HAUPTSTÜCK römisch sieben. HAUPTSTÜCK Stellung der Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen anderer Staaten sowie der Vertreter der Mitgliedstaaten und der Angestellten von bevorrechteten internationalen Organisationen
  65. § 55 Berichtspflicht
  66. § 56 Strafbare Handlungen von Personen, die Immunität genießen
  67. § 57 Feststellung der Immunität
  68. § 58 Zustellung an Personen, die Immunität genießen
  69. § 59 Ladung von Personen, die Immunität genießen, als Zeugen
  70. § 60 Vernehmung von Personen, die Immunität genießen
  71. § 61 Schriftliche Äußerung
  72. VIII. HAUPTSTÜCK römisch acht. HAUPTSTÜCK
  73. § 62 Schlußbestimmung