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Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Flugp · Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Flugplätze Graz-Thalerhof und Zeltweg (Bund – Steiermark)

§ 1 Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Flugp

Artikel 1

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsparteien kommen überein, besondere Maßnahmen zur Verringerung der spezifischen gesundheitlichen Belastungen der Anrainer der Flugplätze Graz-Thalerhof und Zeltweg durch die Stationierung der Luftraumüberwachungsflugzeuge des Bundesheeres zu setzen. Aus diesem Anlaß werden dem Land Bundesmittel zum Zwecke der

1. Übernahme der Kosten baulicher Lärmschutzmaßnahmen oder

2. Zahlung von Abschlagsbeträgen, sofern die Maßnahme nach Z 1 untunlich ist, oder

3. Ablöse von Grundstücken samt Zubehör, sofern die Maßnahmen nach Z 1 und 2 untunlich sind, zur Verfügung gestellt.