ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 6 ASGG
2. Örtliche Zuständigkeiten 1. Unterabschnitt – Arbeitsrechtssachen
Ist im Inland keiner der in den §§ 4 und 5 genannten Gerichtsstände gegeben, so ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel sich eine Zweigniederlassung des Unternehmens befindet.