Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und Bulgarien
§ 23 Konsularvertrag zwischen Österreich und
Sonstige konsularische Aufgaben
Der Konsul darf jede andere ihm vom Entsendestaat übertragene konsularische Aufgabe wahrnehmen, wenn der Empfangsstaat, der vorher zu verständigen ist, dagegen keinen Einspruch erhebt.