Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und Bulgarien
§ 19 Konsularvertrag zwischen Österreich und
Verwahrnisse
Der Konsul ist berechtigt, Geld und Wertsachen von Staatsangehörigen des Entsendestaates in Verwahrung zu nehmen, soweit dies nicht mit den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates in Widerspruch steht.