B-VG · Bundes-Verfassungsgesetz
§ 49 B-VG
B. Bundesrat
(1) Die Bundesgesetze sind vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, treten sie mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und gelten für das gesamte Bundesgebiet.
(2) Die Staatsverträge gemäß Art. 50 Abs. 1 sind vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Ist ein Staatsvertrag gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 in mehr als zwei Sprachen authentisch festgelegt worden, reicht es aus, wenn
1. zwei authentische Sprachfassungen und eine Übersetzung in die deutsche Sprache,
2. wenn jedoch die deutsche Sprachfassung authentisch ist, diese und eine weitere authentische Sprachfassung
kundgemacht werden. Anlässlich der Genehmigung eines Staatsvertrages gemäß Art. 50 Abs. 1 kann der Nationalrat beschließen, auf welche andere Weise als im Bundesgesetzblatt die Kundmachung des Staatsvertrages oder einzelner genau zu bezeichnender Teile desselben zu erfolgen hat; solche Beschlüsse des Nationalrates sind vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, treten Staatsverträge gemäß Art. 50 Abs. 1 mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung – im Fall des dritten Satzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung des Beschlusses des Nationalrates – in Kraft und gelten für das gesamte Bundesgebiet; dies gilt nicht für Staatsverträge, die durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen sind (Art. 50 Abs. 2 Z 4) .
(3) Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt und gemäß Abs. 2 zweiter Satz müssen allgemein zugänglich sein und in ihrer kundgemachten Form vollständig und auf Dauer ermittelt werden können.
(4) Die näheren Bestimmungen über die Kundmachung im Bundesgesetzblatt werden durch Bundesgesetz getroffen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2012-07-01
Verweist auf
Zitiert von
- Abkommen über die Freizügigkeit EG - Sch § 0
- Abkommen über die Zusammenarbeit zur Bek § 0
- Abkommen über eine Zollunion und die Zus § 0
- Abkommen über eine Zollunion und die Zus § 0
- Abkommen über Handel, Entwicklung und Zu § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammen § 0
- Abkommen über politischen Dialog und Zus § 0
- Abkommen über wirtschaftliche Partnersch § 0
- Abkommen über wirtschaftliche Partnersch § 0
- Abkommen über wirtschaftliche Partnersch § 0
- Abkommen zur Gründung einer Assoziation § 0
- Abkommen zur Gründung einer Assoziation § 0
- Änderung des Akts zur Einführung allgeme § 0
- Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen § 0
- Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichen § 0
- Behälter-Pool-Übereinkommen § 0
- Bekämpfung der Wüstenbildung in den von § 0
- Bereitstellung und Betrieb von Flugsiche § 0
- Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 übe § 0
- Bestimmung des zuständigen Staates für d § 0
- Budapester Vertrag über die internationa § 0
- BGBlG § 3
- BGBlG § 5
- BGBlG § 7
- BGBlG § 9
- EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgar § 0
- EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel § 0
- EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumäni § 0
- EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowak § 0
- EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschec § 0
- EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof § 0
- Errichtung der Internationalen Anti-Korr § 0
- Errichtung des Internationalen König Abd § 0
- Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoz § 0
- Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoz § 0
- Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoz § 0
- Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoz § 0
- Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoz § 0
- Europäische Organisation für astronomisc § 0
- EPÜ § 0
- EPÜ § 0
- Europäisches Übereinkommen über die Haup § 0
- Europäisches Übereinkommen über die Inte § 0
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung § 0
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung § 0
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung § 0
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung § 0
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung § 0
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung § 0
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung § 0
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung § 0
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung § 0
- Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen E § 0
- Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen E § 0
- Europol-Übereinkommen § 0
- Europol-Übereinkommen – Protokoll über V § 0
- EU-Truppenstatut § 0
- EWR-Abkommen – Beteiligung Bulgarien und § 0
- EWR-Abkommen – Beteiligung weiterer Staa § 0
- EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – B § 0
- EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – B § 0