StGG · Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger
§ 12 StGG
Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden. Die Ausübung dieser Rechte wird durch besondere Gesetze geregelt.
StGG · Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger
Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden. Die Ausübung dieser Rechte wird durch besondere Gesetze geregelt.