DE · ZweiradAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin
Съдържание
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Fachrichtungen der Berufsausbildung
- чл. 4 Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
- чл. 5 Ausbildungsrahmenplan
- чл. 6 Durchführung der Berufsausbildung, schriftlicher Ausbildungsnachweis
- чл. 7 Abschluss- oder Gesellenprüfung
- чл. 8 Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- чл. 9 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Fahrradtechnik
- чл. 10 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Fahrradtechnik
- чл. 11 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Motorradtechnik
- чл. 12 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Motorradtechnik
- чл. 13 Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten