DE · ZAG
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
Съдържание
- Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 1a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- чл. 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
- чл. 3 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
- чл. 4 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
- чл. 4a Elektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung
- чл. 4b Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
- чл. 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- чл. 6 Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 2 Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
- чл. 7 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
- чл. 8 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
- Unterabschnitt 3 Sofortige Vollziehbarkeit
- чл. 9 Sofortige Vollziehbarkeit
- Unterabschnitt 1 Erlaubnis
- чл. 10 Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
- чл. 11 Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
- чл. 12 Versagung der Erlaubnis
- чл. 13 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- Unterabschnitt 2 Inhaber bedeutender Beteiligungen
- чл. 14 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3 Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall
- чл. 15 Eigenmittel; Verordnungsermächtigung
- чл. 16 Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4 Sicherungsanforderungen
- чл. 17 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
- чл. 18 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
- Abschnitt 5 Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten
- чл. 19 Auskünfte und Prüfungen
- чл. 20 Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- чл. 21 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
- чл. 22 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
- чл. 23 Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
- чл. 24 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
- чл. 25 Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
- чл. 26 Auslagerung
- чл. 27 Organisationspflichten
- чл. 28 Anzeigen; Verordnungsermächtigung
- чл. 29 Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
- чл. 30 Aufbewahrung von Unterlagen
- Abschnitt 6 Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
- чл. 31 Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
- чл. 32 Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
- чл. 33 Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
- Abschnitt 7 Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste
- чл. 34 Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung
- чл. 35 Versagung der Registrierung
- чл. 36 Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
- чл. 37 Erlöschen und Aufhebung der Registrierung
- Abschnitt 8 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
- чл. 38 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
- чл. 39 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- чл. 40 Berichtspflicht
- чл. 41 Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung
- чл. 42 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
- Abschnitt 9 Register
- чл. 43 Zahlungsinstituts-Register
- чл. 44 E-Geld-Instituts-Register
- Unterabschnitt 1 Kartengebundene Zahlungsinstrumente
- чл. 45 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters
- чл. 46 Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters
- чл. 47 Ausnahme für E-Geld-Instrumente
- Unterabschnitt 2 Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
- чл. 48 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten
- чл. 49 Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters
- чл. 50 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten
- чл. 51 Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters
- чл. 52 Zugang zu Zahlungskonten
- Unterabschnitt 3 Risiken und Meldung von Vorfällen
- чл. 53 Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
- чл. 54 Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle
- Unterabschnitt 4 Starke Kundenauthentifizierung
- чл. 55 Starke Kundenauthentifizierung
- Unterabschnitt 5 Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
- чл. 56 Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten
- чл. 57 Zugang zu Zahlungssystemen
- чл. 57a Voraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung
- чл. 58 Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 5a Technische Infrastrukturleistungen
- чл. 58a Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
- Abschnitt 11 Datenschutz
- чл. 59 Datenschutz
- Abschnitt 12 Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation
- чл. 60 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
- чл. 61 Beschwerden über E-Geld-Emittenten
- чл. 62 Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister
- чл. 62a Kollektive Verbraucherinformation
- Abschnitt 13 Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
- чл. 63 Strafvorschriften
- чл. 64 Bußgeldvorschriften
- чл. 65 Mitteilung in Strafsachen
- чл. 65a Bekanntmachung von Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
- Abschnitt 14 Übergangsvorschriften
- чл. 66 Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
- чл. 67 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
- чл. 68 Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung
- чл. 69 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz