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Gesetz über den Wertpapierhandel
Съдържание
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- чл. 3 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
- чл. 4 Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
- чл. 5 Veröffentlichung des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- чл. 6 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- чл. 7 Herausgabe von Kommunikationsdaten
- чл. 8 Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung
- чл. 9 Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen
- чл. 10 Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, der Verordnung (EU) 2016/1011, der Verordnung (EU) 2019/2088, der Verordnung (EU) 2020/852 und der Verordnung (EU) 2020/1503
- чл. 10a Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
- чл. 11 Anzeige straftatbegründender Tatsachen
- чл. 12 Adressaten einer Maßnahme wegen möglichen Verstoßes gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- чл. 13 Sofortiger Vollzug
- чл. 14 Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems
- чл. 14a Befugnisse zur Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen
- чл. 15 Produktintervention
- чл. 16 Wertpapierrat
- чл. 17 Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland
- чл. 18 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung
- чл. 19 Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
- чл. 20 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
- чл. 21 Verschwiegenheitspflicht
- чл. 22 Meldepflichten
- чл. 23 Anzeige von Verdachtsfällen
- чл. 24 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
- чл. 24a Verordnungsermächtigung
- чл. 24b Meldungen zum zentralen europäischen Zugangsportal
- Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung
- чл. 25 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren und ausländische Zahlungsmittel
- чл. 26 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung
- чл. 27 Aufzeichnungspflichten
- Abschnitt 4 Ratingagenturen
- чл. 29 Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
- Abschnitt 5 OTC-Derivate und Transaktionsregister
- чл. 30 Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister
- чл. 31 Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- чл. 32 Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
- Abschnitt 5a Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
- чл. 32a Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1238
- Abschnitt 5b Schwarmfinanzierungsdienstleister
- чл. 32b Zuständigkeit der Bundesanstalt nach der Verordnung (EU) 2020/1503
- чл. 32c Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2020/1503
- чл. 32d Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2020/1503
- чл. 32e Sonstige Regelungen hinsichtlich der Ansprüche nach den §§ 32c und 32d
- чл. 32f Überwachung und Prüfung der Pflichten der Schwarmfinanzierungsdienstleister nach der Verordnung (EU) 2020/1503 und nach der Verordnung (EU) 2022/2554; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 6 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
- чл. 33 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung
- чл. 34 Zurechnung von Stimmrechten
- чл. 35 Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung
- чл. 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
- чл. 37 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung
- чл. 38 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung
- чл. 39 Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung
- чл. 40 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
- чл. 41 Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
- чл. 42 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
- чл. 43 Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
- чл. 44 Rechtsverlust
- чл. 45 Richtlinien der Bundesanstalt
- чл. 46 Befreiungen; Verordnungsermächtigung
- чл. 47 Handelstage
- Abschnitt 7 Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
- чл. 48 Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern
- чл. 49 Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung
- чл. 50 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung
- чл. 51 Befreiung
- чл. 52 Ausschluss der Anfechtung
- Abschnitt 8 Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten
- чл. 53 Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 9 Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Positionsmeldungen
- чл. 54 Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen
- чл. 55 Positionslimits bei europaweit gehandelten Derivaten
- чл. 56 Anwendung von Positionslimits
- чл. 57 Positionsmeldungen; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 10 Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten
- чл. 58 Hinweisgeberverfahren
- чл. 59 Überwachung der Organisationspflichten
- чл. 60 Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 11 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
- чл. 63 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
- чл. 63a Besondere Verhaltens- und Informationsregeln für die Nutzung und Verbreitung von Analysen und emittentenfinanzierten Analysen
- чл. 64 Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung
- чл. 64a Form der Kundenkommunikation
- чл. 65 Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes
- чл. 65b Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden
- чл. 66 Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
- чл. 67 Kunden; Verordnungsermächtigung
- чл. 68 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung
- чл. 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung
- чл. 70 Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung
- чл. 71 Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- чл. 72 Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems
- чл. 73 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten
- чл. 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme
- чл. 75 Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme
- чл. 76 KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung
- чл. 77 Direkter elektronischer Zugang
- чл. 78 Handeln als General-Clearing-Mitglied
- чл. 79 Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern
- чл. 80 Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
- чл. 81 Geschäftsleiter
- чл. 82 Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
- чл. 83 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- чл. 84 Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung
- чл. 85 Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung
- чл. 86 Anzeigepflicht
- чл. 87 Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung
- чл. 88 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
- чл. 89 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
- чл. 90 Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- чл. 91 Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
- чл. 92 Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- чл. 93 Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung
- чл. 94 Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung
- чл. 95 Ausnahmen
- чл. 96 Strukturierte Einlagen
- Abschnitt 12 Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
- чл. 97 Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen
- чл. 98 Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
- Abschnitt 13 Finanztermingeschäfte
- чл. 99 Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- чл. 100 Verbotene Finanztermingeschäfte
- Abschnitt 14 Schiedsvereinbarungen
- чл. 101 Schiedsvereinbarungen
- Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen
- чл. 106 Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten
- чл. 107 Einleitung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
- чл. 109 Ergebnis der Prüfung der Bundesanstalt
- чл. 109a Informationsaustausch, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten
- чл. 110 Mitteilungen an andere Stellen
- чл. 111 Internationale Zusammenarbeit
- чл. 112 Widerspruchsverfahren
- чл. 113 Beschwerde
- чл. 113a Evaluierung
- Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
- чл. 114 Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung
- чл. 115 Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung
- чл. 116 Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung
- чл. 117 Konzernabschluss
- чл. 118 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 17 Straf- und Bußgeldvorschriften
- чл. 119 Strafvorschriften
- чл. 119a Strafvorschriften
- чл. 120 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
- чл. 120a Bußgeldvorschriften zur Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013
- чл. 120b Bußgeldvorschriften zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/2154
- чл. 120c Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2019/1238
- чл. 120d Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2020/1503
- чл. 120e Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2022/2554
- чл. 121 Zuständige Verwaltungsbehörde
- чл. 122 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
- чл. 123 Bekanntmachung von Maßnahmen
- чл. 124 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten
- чл. 125 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011 und die Verordnung (EU) 2022/2554
- чл. 126 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften der Abschnitte 9 bis 11 und gegen die Verordnung (EU) Nr. 600/2014
- Abschnitt 18 Übergangsbestimmungen
- чл. 127 Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
- чл. 128 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats
- чл. 130 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481)
- чл. 130a Anwendungsbestimmung für § 32a Absatz 1 Satz 1
- чл. 131 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a der bis zum 4. August 2009 gültigen Fassung dieses Gesetzes
- чл. 132 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- чл. 133 Anwendungsbestimmung für § 34 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes
- чл. 134 Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
- чл. 135 Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- чл. 136 Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
- чл. 137 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes
- чл. 138 Übergangsvorschrift zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente
- чл. 138a Übergangsregelung zur Verordnung (EU) Nr. 600/2014
- чл. 139 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
- чл. 140 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
- чл. 141 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
- чл. 142 Übergangsvorschriften für das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz
- чл. 143 Übergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz