WpÜG · Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
WpÜG чл. 17Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
Abschnitt 3 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
Eine öffentliche auf den Erwerb von Wertpapieren der Zielgesellschaft gerichtete Aufforderung des Bieters zur Abgabe von Angeboten durch die Inhaber der Wertpapiere ist unzulässig.