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Vereinsregisterverordnung
Съдържание
- Abschnitt 1 Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters
- чл. 1 Zuständigkeit
- чл. 2 Aufbau des Vereinsregisters
- чл. 3 Gestaltung und Benutzung des Registerblatts
- чл. 4 Schließung des Registerblatts
- чл. 5 Neufassung des Registerblatts
- чл. 6 Sitzverlegung und Umwandlung von Vereinen
- чл. 7 Registerakten, Handblatt
- чл. 8 Führung des Namensverzeichnisses
- Abschnitt 2 Führung des Vereinsregisters
- чл. 9 Eintragungsverfügung
- чл. 10 Form der Eintragungen
- чл. 11 Änderung und Löschung von Eintragungen
- чл. 12 Berichtigung von Eintragungen
- чл. 13 Bekanntgabe gegenüber den Beteiligten
- чл. 15 Erreichbarkeit des Vereins
- чл. 16 Einsicht in das Vereinsregister
- чл. 17 Abschriften, Bescheinigungen und Zeugnisse
- Unterabschnitt 1 Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters
- чл. 18 Grundsatz
- чл. 19 Begriff des maschinell geführten Vereinsregisters
- чл. 20 Anforderungen an Anlagen und Programme, Sicherung der Anlagen, Programme und Daten
- чл. 21 Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters
- Unterabschnitt 2 Anlegung des maschinell geführten Registerblatts
- чл. 22 (weggefallen)
- чл. 23 Anlegung des maschinell geführten Registerblattes durch Umschreibung
- чл. 24 (weggefallen)
- чл. 25 Freigabe des maschinell geführten Registerblatts
- Unterabschnitt 3 Maschinelle Führung des Vereinsregisters
- чл. 26 Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt
- чл. 27 Eintragung in das maschinell geführte Vereinsregister
- чл. 28 Elektronische Registersignatur
- чл. 29 Rötungen
- чл. 30 Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter
- Unterabschnitt 4 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
- чл. 31 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
- чл. 32 Ausdrucke
- Unterabschnitt 5 Automatisierter Abruf von Daten
- чл. 33 Umfang des automatisierten Datenabrufs
- чл. 34
- чл. 35
- чл. 36 Abrufprotokollierung
- Unterabschnitt 6 Schlußbestimmungen
- чл. 37 Datenverarbeitung im Auftrag
- чл. 38 Ersatzregister
- чл. 39 Übergangsregelung