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Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Съдържание
- Abschnitt 1 Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung; Unterstützung von Betroffenen
- чл. 1 Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
- чл. 2 Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
- чл. 3 Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
- чл. 4 Unterstützung für Betroffene von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in Kindheit oder Jugend
- Unterabschnitt 1 Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten
- чл. 5 Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
- чл. 6 Aufgaben
- чл. 7 Berichtspflicht
- чл. 8 Eignung und Befähigung
- чл. 9 Wahl
- чл. 10 Ernennung, Amtseid
- чл. 11 Amtszeit
- чл. 12 Beginn und Ende des Amtsverhältnisses
- чл. 13 Anspruch auf Amtsbezüge, Versorgung und andere Leistungen
- чл. 14 Verwendung von Geschenken
- чл. 15 Berufsbeschränkung
- чл. 16 Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten
- чл. 17 Verschwiegenheitspflicht
- чл. 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Unterabschnitt 2 Betroffenenrat
- чл. 19 Berufung; Amtszeit
- чл. 20 Aufgaben
- чл. 21 Ehrenamt
- чл. 22 Ausscheiden
- чл. 23 Benachteiligungsverbot; Freistellung von der Arbeitsleistung
- чл. 24 Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 3 Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
- чл. 25 Berufung; Amtszeit
- чл. 26 Aufgaben
- чл. 27 Berichtspflicht
- чл. 28 Verschwiegenheitspflicht
- чл. 29 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- чл. 30 Übergangsvorschrift