DE · TrZollG
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere
Съдържание
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
- чл. 3 Überführung von Nicht-Unionswaren in die Truppenverwendung
- чл. 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
- чл. 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
- чл. 6 Vereinfachte Zollanmeldung
- чл. 7 Einfuhrhöchstmengen
- чл. 8 Einfuhr von Nicht-Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten
- чл. 9 Übergang von Unionswaren in die Truppenverwendung
- чл. 10 Einfuhr von Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten
- чл. 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
- чл. 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
- чл. 13 Beendigung der Truppenverwendung
- чл. 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
- чл. 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
- чл. 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Überführung in ein Zollverfahren
- чл. 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
- чл. 18 Rationsmengen
- чл. 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
- чл. 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren
- чл. 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- чл. 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
- чл. 23 Vertretung
- чл. 24 Schlussvorschriften
- чл. 25 Ermächtigungen
- чл. 26 Bußgeldvorschriften