DE · TPDesign/TSysPlAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
Съдържание
- Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
- чл. 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Struktur der Berufsausbildung
- Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
- чл. 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Durchführung der Berufsausbildung
- чл. 6 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
- чл. 7 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
- чл. 8 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
- чл. 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
- чл. 10 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
- чл. 11 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
- чл. 12 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
- чл. 13 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
- Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
- чл. 14 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- чл. 15 Durchführung der Berufsausbildung
- чл. 16 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- чл. 17 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- чл. 18 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- чл. 19 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- чл. 20 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
- чл. 21 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
- чл. 22 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
- чл. 23 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
- чл. 24 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
- чл. 25 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
- чл. 26 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
- чл. 27 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
- Teil 4 Schlussvorschriften
- чл. 28 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten