DE · TiefbauBAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildungen
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Struktur der Berufsausbildung zum Straßenbauer und zur Straßenbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 6 Struktur der Berufsausbildung zum Kanalbauer für Infrastrukturtechnik und zur Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 7 Struktur der Berufsausbildung zum Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik und zur Leitungsbauerin für Infrastrukturtechnik sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 8 Struktur der Berufsausbildung zum Brunnenbauer und zur Brunnenbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 9 Struktur der Berufsausbildung zum Spezialtiefbauer und zur Spezialtiefbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 10 Struktur der Berufsausbildung zum Gleisbauer und zur Gleisbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 11 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- чл. 12 Ausbildungsplan
- Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung
- чл. 13 Zeitpunkt
- чл. 14 Inhalt
- чл. 15 Prüfungsbereich
- Unterabschnitt 2 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 16 Zeitpunkt
- чл. 17 Inhalt
- чл. 18 Prüfungsbereiche
- чл. 19 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“
- чл. 20 Prüfungsbereich „Durchführen von Tiefbauarbeiten“
- чл. 21 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 23 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 24 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 25 Inhalt des Teiles 1
- чл. 26 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 27 Inhalt des Teiles 2
- чл. 28 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 29 Prüfungsbereich „Herstellen von Verkehrsflächen“
- чл. 30 Prüfungsbereich „Durchführen von Straßenbauarbeiten“
- чл. 31 Prüfungsbereich „Durchführen von Tiefbaumaßnahmen“
- чл. 32 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 33 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 34 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 35 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 36 Erwerb des Abschlusses zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Straßenbauer und zur Straßenbauerin
- Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
- чл. 37 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 38 Inhalt des Teiles 1
- чл. 39 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 40 Inhalt des Teiles 2
- чл. 41 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 42 Prüfungsbereich „Herstellen von Kanalleitungen, Schacht- und Sonderbauwerken“
- чл. 43 Prüfungsbereich „Durchführen von Kanalbauarbeiten“
- чл. 44 Prüfungsbereich „Durchführen von Tiefbaumaßnahmen“
- чл. 45 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 46 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 47 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 48 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 49 Erwerb des Abschlusses zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Kanalbauer für Infrastrukturtechnik und zur Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik
- Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
- чл. 50 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 51 Inhalt des Teiles 1
- чл. 52 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 53 Inhalt des Teiles 2
- чл. 54 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 55 Prüfungsbereich „Herstellen von Infrastrukturleitungen“
- чл. 56 Prüfungsbereich „Durchführen von Leitungsbauarbeiten“
- чл. 57 Prüfungsbereich „Durchführen von Tiefbaumaßnahmen“
- чл. 58 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 59 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 60 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 61 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 62 Erwerb des Abschlusses zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik und zur Leitungsbauerin für Infrastrukturtechnik
- Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 63 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 64 Inhalt des Teiles 1
- чл. 65 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 66 Inhalt des Teiles 2
- чл. 67 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 68 Prüfungsbereich „Herstellen von Bohrungen und deren Ausbau“
- чл. 69 Prüfungsbereich „Durchführen von Bohrungen und Brunnenbauarbeiten“
- чл. 70 Prüfungsbereich „Einbauen von Wasserversorgungsanlagen“
- чл. 71 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 72 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 73 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 74 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 75 Erwerb des Abschlusses zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Brunnenbauer und zur Brunnenbauerin
- Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
- чл. 76 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 77 Inhalt des Teiles 1
- чл. 78 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 79 Inhalt des Teiles 2
- чл. 80 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 81 Prüfungsbereich „Herstellen von Bauwerken und Bauteilen im Spezialtiefbau“
- чл. 82 Prüfungsbereich „Durchführen von Tiefgründungen und Baugrubensicherungen“
- чл. 83 Prüfungsbereich „Durchführen von Baugrundverbesserungen und Sonderverfahren im Spezialtiefbau“
- чл. 84 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 85 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 86 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 87 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 88 Erwerb des Abschlusses zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Spezialtiefbauer und zur Spezialtiefbauerin
- Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
- чл. 89 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 90 Inhalt des Teiles 1
- чл. 91 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 92 Inhalt des Teiles 2
- чл. 93 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 94 Prüfungsbereich „Durchführen von Instandsetzungen an Oberbauanlagen“
- чл. 95 Prüfungsbereich „Bauen und Instandhalten von Gleisen“
- чл. 96 Prüfungsbereich „Bauen und Instandhalten von Weichen“
- чл. 97 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 98 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 99 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 100 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 101 Erwerb des Abschlusses zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Gleisbauer und zur Gleisbauerin
- Abschnitt 9 Schlussvorschriften
- чл. 102 Übergangsregelung für Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen