ThUG · Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
ThUG чл. 19Gerichtskosten
In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung werden keine Gerichtskosten erhoben.
ThUG · Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung werden keine Gerichtskosten erhoben.