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Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Zweck des Gesetzes
- чл. 2 Anwendungsbereich
- чл. 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Grundpflichten
- чл. 4 Emissionsgenehmigung
- чл. 5 Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht
- чл. 6 Überwachungsplan
- чл. 7 Abgabeverpflichtung
- Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
- чл. 8 Gültigkeit und Übertragung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
- чл. 9 Emissionshandelsregister
- чл. 10 Versteigerung
- чл. 11 Zuständigkeiten; Beleihung
- чл. 12 Überwachung
- чл. 13 Datenübermittlung
- чл. 14 Prüfstellen
- чл. 15 Formvorschriften; elektronische Kommunikation
- чл. 16 Änderung der Identität oder Rechtsform
- чл. 17 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- чл. 18 Verordnungsermächtigungen
- Unterabschnitt 1 Anlagen
- чл. 19 Regelungen zum Anwendungsbereich bei Anlagen
- чл. 20 Emissionsgenehmigung für Anlagen
- чл. 21 Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen für Anlagen
- чл. 22 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Anlagen; Anpassung des Überwachungsplans
- чл. 23 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber
- чл. 24 Ausgabe von Berechtigungen an Anlagenbetreiber
- чл. 25 Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen
- чл. 26 Pflichtenfreistellung für Betreiber von Anlagen mit überwiegendem Biomasseeinsatz
- чл. 27 Einheitliche Anlage eines Anlagenbetreibers
- чл. 28 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Anlagen
- Unterabschnitt 2 Luftverkehr
- чл. 29 Regelungen zum Anwendungsbereich im Luftverkehr
- чл. 30 Berichterstattung über die im Luftverkehr auftretenden Nicht-CO2-Effekte
- чл. 31 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan, die Berichterstattung und die Abgabe von Berechtigungen für Luftverkehrstätigkeiten
- чл. 32 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber
- чл. 33 Überwachung, Berichterstattung, Prüfung und Kompensation nach CORSIA
- чл. 34 Veröffentlichung von Daten
- чл. 35 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Luftverkehr
- Unterabschnitt 3 Seeverkehr
- чл. 36 Ergänzende Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Zuständigkeit
- чл. 37 Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen für Schifffahrtsunternehmen
- чл. 38 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Seeverkehrstätigkeiten
- чл. 39 Kostenerstattungsanspruch des Schifffahrtsunternehmens
- чл. 40 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Seeverkehr
- Unterabschnitt 4 Brennstoffemissionshandel
- чл. 41 Emissionsgenehmigung für Verantwortliche
- чл. 42 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für den Brennstoffemissionshandel; Anpassung des Überwachungsplans
- чл. 43 Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen; sonstige Berichts- und Nachweispflichten; Verifizierung
- чл. 44 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Brennstoffemissionshandel
- Abschnitt 5 Sanktionen
- чл. 45 Durchsetzung der Berichtspflicht
- чл. 46 Durchsetzung der Abgabepflicht
- чл. 47 Ausweisungs- und Festhalteanordnung gegen Schifffahrtsunternehmen
- чл. 48 Maßnahmen gegen Luftfahrzeugbetreiber
- чл. 49 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 6 Übergangs- und Sonderregelungen
- чл. 50 Allgemeine Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
- чл. 51 Übergangsregelung für die Zuteilung kostenloser Berechtigungen an Anlagenbetreiber
- чл. 52 Sonderregelung für Abfallverbrennungsanlagen
- чл. 53 Übergangsregelung für die Anwendung der Pflichtenfreistellung nach § 26
- чл. 54 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
- чл. 55 Übergangsregelung für Seeverkehrstätigkeiten
- чл. 56 Übergangsregelung für den Brennstoffemissionshandel bei außergewöhnlichen Marktentwicklungen