DE · StmStbAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- чл. 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- чл. 7 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 8 Inhalt
- чл. 9 Prüfungsbereich
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- чл. 10 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 11 Inhalt
- Unterabschnitt 2 Fachrichtung Steinmetzarbeiten
- чл. 12 Prüfungsbereiche
- чл. 13 Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit
- чл. 14 Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages
- чл. 15 Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten
- чл. 16 Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten
- чл. 17 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Unterabschnitt 3 Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten
- чл. 19 Prüfungsbereiche
- чл. 20 Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit
- чл. 21 Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages
- чл. 22 Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten
- чл. 23 Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten
- чл. 24 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 25 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 26 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten