SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
SG чл. 8Eintreten für die demokratische Grundordnung
2. Pflichten und Rechte der Soldaten
Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.