SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
SG чл. 36Seelsorge
2. Pflichten und Rechte der Soldaten
Der Soldat hat einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Die Teilnahme am Gottesdienst ist freiwillig.
SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
2. Pflichten und Rechte der Soldaten
Der Soldat hat einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Die Teilnahme am Gottesdienst ist freiwillig.