SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
SG чл. 26Verlust des Dienstgrades
2. Pflichten und Rechte der Soldaten
Der Soldat verliert seinen Dienstgrad nur kraft Gesetzes oder durch Richterspruch. Das Nähere über den Verlust des Dienstgrades durch Richterspruch regelt die Wehrdisziplinarordnung. Ein Verzicht auf den Dienstgrad ist nicht zulässig.