DE · See-BAV
Verordnung über die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Berufsbezeichnung, staatliche Anerkennung
- чл. 3 Aufgaben der zuständigen Stelle
- Abschnitt 2 Berufspraktische Ausbildung
- чл. 4 Ausbildungsdauer
- чл. 5 Ausbildungsberufsbild
- чл. 6 Ausbildungsrahmenplan
- чл. 7 Ausbilder, Ausbildender
- чл. 8 Ausbildungsstätte Schiff
- чл. 9 Eignung der Ausbildungsstätten
- чл. 10 Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte
- чл. 11 Ausbildungsnachweis
- чл. 12 Bordzeugnis
- Abschnitt 3 Prüfungen
- чл. 13 Abschlussprüfung
- чл. 14 Abschlussprüfung Teil 1
- чл. 15 Abschlussprüfung Teil 2
- чл. 16 Prüfungsausschüsse
- чл. 17 Zusammensetzung und Berufung eines Prüfungsausschusses
- чл. 18 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung des Prüfungsausschusses
- чл. 19 Prüfungstermin und Zulassung
- чл. 20 Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 in besonderen Fällen
- чл. 21 Prüfungsaufgaben
- чл. 22 Nichtöffentlichkeit der Abschlussprüfungen
- чл. 23 Leitung und Aufsicht der Abschlussprüfungen
- чл. 24 Bewertung der Prüfungsleistungen
- чл. 25 Nichtbestehen und Wiederholung der Abschlussprüfung Teil 2
- чл. 26 Rücktritt von der Abschlussprüfung, Nichtteilnahme
- чл. 27 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Ausschluss von der Abschlussprüfung
- чл. 28 Prüfungsunterlagen
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 29 Übergangsregelung
- чл. 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten