SchuldRAnpG чл. 3Zeitliche Begrenzung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind nur auf solche Verträge anzuwenden, die bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 abgeschlossen worden sind.
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind nur auf solche Verträge anzuwenden, die bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 abgeschlossen worden sind.