SchKiSpV · Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
SchKiSpV чл. 20
- Leitung, Planung und Organisation der Schüler- und Kinderspeisung
Der Minister für Bauwesen sichert die Entwicklung typisierter Gesellschaftsbauten, insbesondere von Mehrzweckeinrichtungen für die Schüler- und Kinderspeisung. Die Räte der Bezirke sichern die Herausgabe eines Katalogs von Wiederverwendungsprojekten für diese Einrichtungen.