DE · SaatG
Saatgutverkehrsgesetz
Съдържание
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Inverkehrbringen von Saatgut
- чл. 3a Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial
- чл. 3b Abgabe von Saatgut in besonderen Fällen
- Unterabschnitt 2 Anerkanntes Saatgut
- чл. 4 Voraussetzungen für die Anerkennung
- чл. 5 Ausführungsvorschriften für die Anerkennung
- чл. 6 Inverkehrbringen vor Abschluss der Prüfung auf Keimfähigkeit
- чл. 7 Prüfung des Feldbestandes und der Beschaffenheit des Saatgutes einer nicht zugelassenen Sorte
- чл. 8 Verpflichtungen des Saatguterzeugers
- чл. 9 Nachprüfung
- чл. 10 Im Ausland erzeugtes Saatgut
- Unterabschnitt 3 Standardsaatgut, Handelssaatgut und Behelfssaatgut
- чл. 11 Ermächtigungen
- чл. 12 Standardsaatgut
- чл. 13 Handelssaatgut
- чл. 14 Behelfssaatgut
- Unterabschnitt 3a Vermehrungsmaterial
- чл. 14a Ausführungsvorschriften für Vermehrungsmaterial
- чл. 14b Anerkennung von Vermehrungsmaterial von Obst
- Unterabschnitt 4 Einfuhr und Ausfuhr
- чл. 15 Einfuhr von Saatgut
- чл. 15a Einfuhr von Vermehrungsmaterial
- чл. 16 Gleichstellungen
- чл. 17 Einfuhrverbot für Pflanzgut von Kartoffel
- чл. 18 Ausnahmen
- чл. 19 Überwachung der Einfuhr
- чл. 19a Ausfuhr von Vermehrungsmaterial
- Unterabschnitt 5 Kennzeichnung, Verpackung
- чл. 20 Angabe der Sortenbezeichnung
- чл. 21 Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut
- чл. 22 Ausführungsvorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut
- чл. 22a Verpackung und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial
- Unterabschnitt 6 Verbot der Irreführung, Gewährleistung
- чл. 23 Verbot der Irreführung
- чл. 24
- Unterabschnitt 7 Sonstige Vorschriften der Saatgutordnung
- чл. 25 Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen
- чл. 26 Saatgutmischungen
- чл. 27 Anzeige- und Aufzeichnungspflicht
- чл. 28 Durchführung in den Ländern
- чл. 29 Geschlossene Anbaugebiete
- Unterabschnitt 1 Sortenzulassung
- чл. 30 Voraussetzungen für die Sortenzulassung
- чл. 31 Unterscheidbarkeit
- чл. 32 Homogenität
- чл. 33 Beständigkeit
- чл. 34 Landeskultureller Wert
- чл. 35 Sortenbezeichnung
- чл. 36 Dauer der Sortenzulassung
- Unterabschnitt 2 Bundessortenamt
- чл. 37 Aufgaben
- чл. 38 Sortenausschüsse und Widerspruchsausschüsse
- чл. 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
- чл. 40 Zusammensetzung der Widerspruchsausschüsse
- Unterabschnitt 3 Verfahren vor dem Bundessortenamt
- чл. 41 Förmliches Verwaltungsverfahren
- чл. 42 Antrag auf Sortenzulassung
- чл. 43 Bekanntmachung des Antrags auf Sortenzulassung
- чл. 44 Prüfung
- чл. 45 Säumnis
- чл. 46 Antrag auf Eintragung als weiterer Züchter
- чл. 47 Sortenliste
- чл. 48 Übernahme der Erhaltungszüchtung
- чл. 49 Einsichtnahme
- чл. 50 Sortenerhaltung
- чл. 50a Sortenerhaltung bei Rebsorten
- чл. 51 Änderung der Sortenbezeichnung
- чл. 52 Beendigung der Sortenzulassung
- чл. 53 Ermächtigung zum Erlass von Verfahrensvorschriften
- чл. 54 Gebühren
- Unterabschnitt 4 In anderen Vertragsstaaten eingetragene Sorten
- чл. 55
- Abschnitt 3 Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
- чл. 56 Beschreibende Sortenliste
- чл. 57 Prüfung der Sortenechtheit in besonderen Fällen
- чл. 57a Gesamtliste der Obstsorten, gemeinsames Sortenverzeichnis
- Abschnitt 4 Verfahren vor Gericht, Auskunftspflicht, Übermittlung von Daten und Bußgeldvorschriften
- чл. 58 Ausschluss der Berufung
- чл. 59 Auskunftspflicht
- чл. 59a Übermittlung von Daten
- чл. 60 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- чл. 61 Durchführung von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
- чл. 61a Sonderregelung für Rebenpflanzgut
- чл. 62 Übergangsvorschrift
- чл. 62a
- чл. 63