DE · RSAV
Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
Съдържание
- Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Risikogruppen
- чл. 3 Versicherungszeiten
- чл. 4 Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben
- чл. 5 Bekanntmachungen
- чл. 6 Zahlungsverkehr und Verrechnung
- Abschnitt 2 Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
- чл. 7 Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
- чл. 8 Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells
- чл. 9 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
- чл. 10 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
- Abschnitt 3 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
- чл. 11 Zuweisungen für das Krankengeld
- чл. 12 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
- чл. 13 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
- чл. 14 Risikopool
- чл. 15 Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
- чл. 16 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
- чл. 17 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
- чл. 18 Jahresausgleich
- чл. 19 Ausschluss auffälliger Risikogruppen
- чл. 20 Prüfung der Datenmeldungen
- чл. 21 Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- чл. 22 Durchführung des Einkommensausgleichs
- Abschnitt 4 Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
- чл. 23 Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
- Abschnitt 5 Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- чл. 24 Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
- чл. 25 Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
- чл. 26 Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
- Abschnitt 6 Übergangsregelung
- чл. 27 Übergangsregelung