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Rechtspflegergesetz
Съдържание
- Erster Abschnitt Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- чл. 1 Allgemeine Stellung des Rechtspflegers
- чл. 2 Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtspfleger
- чл. 3 Übertragene Geschäfte
- чл. 4 Umfang der Übertragung
- чл. 5 Vorlage an den Richter
- чл. 6 Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter
- чл. 7 Bestimmung des zuständigen Organs der Rechtspflege
- чл. 8 Gültigkeit von Geschäften
- чл. 9 Weisungsfreiheit des Rechtspflegers
- чл. 10 Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers
- чл. 11 Rechtsbehelfe
- чл. 12 Bezeichnung des Rechtspflegers
- чл. 13 Ausschluss des Anwaltszwangs
- Zweiter Abschnitt Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- чл. 14 Kindschafts- und Adoptionssachen
- чл. 15 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
- чл. 16 Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis
- чл. 17 Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren
- чл. 18 Insolvenzverfahren
- чл. 19 Aufhebung von Richtervorbehalten
- чл. 19a Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht
- чл. 19b Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren
- Dritter Abschnitt Dem Rechtspfleger nach § 3 Nummer 3 übertragene Geschäfte
- чл. 20 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- чл. 21 Festsetzungsverfahren
- чл. 22 Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren
- чл. 23 Verfahren vor dem Bundespatentgericht
- чл. 24 Aufnahme von Erklärungen
- чл. 24a Beratungshilfe
- чл. 24b Amtshilfe
- чл. 25 Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen
- чл. 25a Verfahrenskostenhilfe
- Vierter Abschnitt Sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung
- чл. 26 Verhältnis des Rechtspflegers zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
- чл. 27 Pflicht zur Wahrnehmung sonstiger Dienstgeschäfte
- чл. 28 Zuständiger Richter
- Fünfter Abschnitt Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen
- чл. 29 Geschäfte im internationalen Rechtsverkehr
- чл. 31 Geschäfte der Staatsanwaltschaft im Straf- und Bußgeldverfahren und Vollstreckung in Straf- und Bußgeldsachen sowie von Ordnungs- und Zwangsmitteln
- чл. 32 Nicht anzuwendende Vorschriften
- Sechster Abschnitt Schlussvorschriften
- чл. 33 Regelung für die Übergangszeit; Befähigung zum Amt des Bezirksnotars
- чл. 33a Übergangsregelung für die Jugendstrafvollstreckung
- чл. 34 Wahrnehmung von Rechtspflegeraufgaben durch Bereichsrechtspfleger
- чл. 34a Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern
- чл. 35 (weggefallen)
- чл. 35a Ratschreiber und Beschlussfertiger in Baden-Württemberg
- чл. 36 (weggefallen)
- чл. 36a Vorbehalt für die Freie und Hansestadt Hamburg
- чл. 36b Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
- чл. 37 Rechtspflegergeschäfte nach Landesrecht
- чл. 38 Aufhebung und Änderung von Vorschriften