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Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten

В сила28 членаТекстът е проверен на 24.10.2026

Съдържание

  1. Abschnitt 1 Approbation, Erlaubnis zur vorübergehenden oder partiellen Berufsausübung
  2. чл. 1 Berufsbezeichnung, Berufsausübung
  3. чл. 2 Erteilung der Approbation
  4. чл. 3 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung
  5. чл. 4 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
  6. чл. 5 Rücknahme, Widerruf und Ruhen
  7. чл. 6 Verzicht
  8. Abschnitt 2 Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, psychotherapeutische Prüfung
  9. чл. 7 Ziel des Studiums, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist
  10. чл. 8 Wissenschaftlicher Beirat
  11. чл. 9 Dauer, Struktur und Durchführung des Studiums
  12. чл. 10 Psychotherapeutische Prüfung als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation
  13. Abschnitt 3 Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
  14. чл. 11 Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten
  15. чл. 12 Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten oder gleichgestellten Staaten
  16. чл. 13 Allgemeine Regelungen bei der Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
  17. Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
  18. чл. 14 Bescheinigungen, die zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat erforderlich sind
  19. чл. 15 Dienstleistungserbringung in Deutschland
  20. чл. 16 Rechte und Pflichten
  21. чл. 17 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
  22. чл. 18 Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
  23. чл. 19 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
  24. Abschnitt 5 Verordnungsermächtigungen
  25. чл. 20 Regelungen über Ausbildung, Prüfung und Approbation
  26. чл. 21 Regelungen über Gebühren
  27. Abschnitt 6 Aufgaben und Zuständigkeiten
  28. чл. 22 Zuständigkeit von Behörden
  29. чл. 23 Unterrichtungspflichten, Prüfpflichten, Mitteilungspflichten
  30. чл. 24 Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
  31. чл. 25 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
  32. Abschnitt 7 Übergangsvorschriften, Bestandsschutz
  33. чл. 26 Weiterführen der alten Berufsbezeichnungen
  34. чл. 27 Abschluss von Ausbildungen
  35. чл. 28 Weitergelten der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten