DE · NLPosV
Verordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen
Съдържание
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich
- чл. 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 Form und Inhalt der Mitteilungen
- чл. 2 Allgemeine Bestimmungen zur Mitteilungspflicht
- чл. 3 Angaben zur Person des Positionsinhabers
- чл. 4 Benennung einer Kontaktperson
- Abschnitt 3 Übermittlung der Mitteilungen
- чл. 5 Art und Weise der Übermittlung
- чл. 6 Zulassung zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren
- чл. 7 Dauer der Speicherung
- Abschnitt 4 Veröffentlichung im Bundesanzeiger
- чл. 8 Allgemeine Bestimmungen zur Veröffentlichungspflicht; Auftragsnummer der Veröffentlichung
- чл. 9 Identifikation des Positionsinhabers und seiner Kontaktperson beim Betreiber des Bundesanzeigers
- чл. 10 Übermittlung der Daten
- Abschnitt 5 Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
- чл. 11 Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
- чл. 12 Eignung des Dritten
- чл. 13 Pflichterfüllung bei Einschaltung eines Dritten
- Abschnitt 6 Aufsichtsbefugnisse
- чл. 14 Befugnisse der Bundesanstalt gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers
- Abschnitt 7 Schlussvorschrift
- чл. 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten