MSPTBeihilfeAnO · Anordnung zur Übertragung der Entscheidung über Widersprüche in Beihilfeangelegenheiten und zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Beihilfeangelegenheiten bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation MSPTBeihilfeAnO чл. 4Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. ← Предишен · чл. 3 Съдържание