DE · MilchPQV
Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Zweck
- чл. 2 Anwendungsbereich
- чл. 3 Begriffsbestimmungen
- чл. 4 Besondere Kennzeichnungsvorschriften
- чл. 5 Vorrang des Milchproduktrechts der Europäischen Union
- чл. 6 Verwendbare technologische Verfahren zur Änderung des Gehaltes an Milchbestandteilen
- чл. 7 Höchstgehalte im Enderzeugnis
- Abschnitt 2 Wärmebehandelte Konsummilch und wärmebehandelte Milch anderer Tierarten
- чл. 8 Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung
- чл. 9 Kennzeichnung bezüglich der Wärmebehandlung
- чл. 10 Kennzeichnung bezüglich des Fettgehaltes
- чл. 11 Wärmebehandelte Milch anderer Tierarten
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
- чл. 12 Butter und bestimmte andere Milchstreichfette
- чл. 13 Buttersorten
- чл. 14 Weitere bei Buttersorten verwendbare Lebensmittel und Stoffe
- чл. 15 Markenbutter
- чл. 16 Zusatz von Vitamin A und Vitamin D zu bestimmten anderen Milchstreichfetten
- Unterabschnitt 2 Anforderungen an die Kennzeichnung
- чл. 17 Allgemeine Anforderungen
- чл. 18 Kennzeichnung als Markenbutter
- чл. 19 Gütezeichen bei Markenbutter
- Unterabschnitt 3 Genehmigung zur Herstellung und Kontrolle bezüglich Markenbutter
- чл. 20 Genehmigung
- чл. 21 Prüfung
- чл. 22 Ausweitung der Prüfung
- чл. 23 Übertragung von Prüfaufgaben
- чл. 24 Buttersachverständige
- чл. 25 Widerruf, Wiedererteilung und Erlöschen der Genehmigung
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
- чл. 26 Käse
- чл. 27 Käsereimilch
- чл. 28 Weitere bei der Herstellung von Käse verwendbare Lebensmittel und Stoffe
- чл. 29 Käsegruppen
- чл. 30 Sauermilchquark
- чл. 31 Käsearten
- чл. 32 Käsestandardsorten bei Käsegruppen
- чл. 33 Käsestandardsorten bei Käsearten
- чл. 34 Erzeugnisse aus Käse
- чл. 35 Weitere bei Erzeugnissen aus Käse verwendbare Lebensmittel und Stoffe
- чл. 36 Fettgehaltsstufen von Käse und Erzeugnissen aus Käse
- Unterabschnitt 2 Anforderungen an die Kennzeichnung
- чл. 37 Allgemeine Anforderungen bei Käse
- чл. 38 Besondere Anforderungen bei Käse in geriebenem, geraspeltem, gestifteltem, gewürfeltem oder gehobeltem Zustand
- чл. 39 Allgemeine Anforderungen bei Erzeugnissen aus Käse
- чл. 40 Besondere Anforderungen bei Erzeugnissen aus Käse
- чл. 41 Angabe einer Wärmebehandlung, des Wassergehaltes und einer Umhüllung durch Lebensmittel; Kleinstverpackungen
- чл. 42 Angabe des Fettgehaltes
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
- чл. 43 Allgemeine Anforderungen
- чл. 44 Haltbarmachung
- чл. 45 Weitere bei eingedickter Milch und Trockenmilch verwendbare Lebensmittel und Stoffe
- чл. 46 Analysemethoden
- Unterabschnitt 2 Anforderungen an die Kennzeichnung
- чл. 47 Allgemeine Anforderungen
- чл. 48 Angabe des Milchfettgehaltes; Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren; Hinweis betreffend Säuglinge
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
- чл. 49 Allgemeine Anforderungen
- чл. 50 Weitere verwendbare Lebensmittel und Stoffe
- чл. 51 Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen
- Unterabschnitt 2 Anforderungen an die Kennzeichnung
- чл. 52 Allgemeine Anforderungen
- чл. 53 Kennzeichnung bezüglich der Wärmebehandlung
- чл. 54 Kennzeichnung bezüglich des Fettgehaltes
- чл. 55 Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren
- Abschnitt 7 Allgemeine Bestimmungen zur Kennzeichnung von Milchprodukten
- чл. 56 Kennzeichnung mit der Tierart
- чл. 57 Kennzeichnung im Falle einer Wärmebehandlung
- чл. 58 Kennzeichnung mit dem Hinweis „laktosefrei“
- чл. 59 Kennzeichnung mit dem Hinweis „frisch“
- чл. 60 Kennzeichnung gegenüber Endverbrauchern und Unternehmen
- чл. 61 Art und Weise der Kennzeichnung
- Abschnitt 8 Im Ausland hergestellte Milchprodukte
- чл. 62 Kennzeichnung
- чл. 63 Markenbutter
- Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 64 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 10 Länderzuständigkeiten und Länderbefugnisse
- чл. 65 Länderzuständigkeiten
- чл. 66 Länderbefugnisse, Übertragung der Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 11 Schlussbestimmungen
- чл. 67 Übergangsbestimmungen