DE · LTAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Begriffsbestimmungen
- чл. 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- чл. 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- чл. 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 8 Inhalt des Teiles 1
- чл. 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 10 Inhalt des Teiles 2
- чл. 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 12 Prüfungsbereich „Prüfen von Triebfahrzeugen“
- чл. 13 Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“
- чл. 14 Prüfungsbereich „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“
- чл. 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildung
- чл. 18 Anrechnung von Ausbildungszeiten