DE · KlaCembAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- чл. 6 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 7 Inhalt
- чл. 8 Prüfungsbereiche
- чл. 9 Prüfungsbereich Herstellen von Bauteilen
- чл. 10 Prüfungsbereich Teilbereiche stimmen
- Abschnitt 3 Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Klavierbau
- чл. 11 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 12 Inhalt
- чл. 13 Prüfungsbereiche
- чл. 14 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- чл. 15 Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen
- чл. 16 Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren
- чл. 17 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
- чл. 18 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung
- Abschnitt 4 Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Cembalobau
- чл. 20 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 21 Inhalt
- чл. 22 Prüfungsbereiche
- чл. 23 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- чл. 24 Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen
- чл. 25 Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren
- чл. 26 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
- чл. 27 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 28 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- чл. 29 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse