DE · IRegG
Gesetz zum Implantateregister Deutschland
Съдържание
- Abschnitt 1 Zweck; Begriffsbestimmungen
- чл. 1 Bezeichnung und Zweck
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Registerstelle; Beleihung
- чл. 3 Registerstelle
- чл. 4 Aufgaben der Registerstelle
- чл. 5 Beleihung mit Aufgaben der Registerstelle; Verordnungsermächtigung
- чл. 6 Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene
- Abschnitt 3 Geschäftsstelle
- чл. 7 Geschäftsstelle; Aufgaben der Geschäftsstelle
- Abschnitt 4 Vertrauensstelle
- чл. 8 Vertrauensstelle
- чл. 9 Aufgaben der Vertrauensstelle
- Abschnitt 5 Auswertungsgruppen
- чл. 10 Auswertungsgruppen
- чл. 11 Aufgaben der Auswertungsgruppen
- Abschnitt 6 Beirat
- чл. 12 Beirat
- чл. 13 Aufgaben des Beirats
- Abschnitt 7 Produktdatenbank
- чл. 14 Produktdatenbank
- чл. 15 Pflichten der Produktverantwortlichen
- Abschnitt 8 Meldepflichten
- чл. 16 Meldepflichten gegenüber der Registerstelle
- чл. 17 Meldepflichten gegenüber der Vertrauensstelle
- чл. 18 Art der Datenübermittlung
- Abschnitt 9 Datenverarbeitung durch die Vertrauens- und Registerstelle
- чл. 19 Grundsätze der Datenverarbeitung
- чл. 20 Einheitliche Datenstruktur
- чл. 21 Verarbeitung und Übermittlung von Daten bestehender Implantateregister
- чл. 22 Verfahren zur Datenübernahme von bestehenden Implantateregistern
- чл. 23 Austausch anonymisierter Registerdaten
- Abschnitt 10 Informationspflichten; Beschränkung der Betroffenenrechte
- чл. 24 Informations- und Auskunftspflicht gegenüber betroffenen Patientinnen und Patienten
- чл. 25 Informationspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträgern
- чл. 26 Beschränkung der Rechte betroffener Patientinnen und Patienten
- Abschnitt 11 Zugang zu den Registerdaten
- чл. 27 Grundsätze des Zugangs zu Registerdaten
- чл. 28 Allgemeine Auskünfte
- чл. 29 Datenübermittlung durch die Registerstelle
- чл. 30 Datenübermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- чл. 31 Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken; Datenbereitstellung
- Abschnitt 12 Anonymisierung
- чл. 32 Anonymisierung
- Abschnitt 13 Finanzierung und Vergütung
- чл. 33 Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung
- чл. 34 Vergütung der verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
- чл. 35 Vergütungsminderung
- чл. 36 Nachweispflicht
- Abschnitt 14 Verordnungsermächtigung
- чл. 37 Verordnungsermächtigung