InsO чл. 310Kosten
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
Die Gläubiger haben gegen den Schuldner keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit dem Schuldenbereinigungsplan entstehen.
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
Die Gläubiger haben gegen den Schuldner keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit dem Schuldenbereinigungsplan entstehen.