InsO чл. 16Eröffnungsgrund
Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, daß ein Eröffnungsgrund gegeben ist.
Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, daß ein Eröffnungsgrund gegeben ist.