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Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Begriffsbestimmungen
- чл. 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- чл. 7 Zeitpunkt
- чл. 8 Inhalt
- чл. 9 Prüfungsbereich
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- чл. 10 Zeitpunkt
- чл. 11 Inhalt
- Unterabschnitt 2 Fachrichtung Goldschmieden
- чл. 12 Prüfungsbereiche
- чл. 13 Prüfungsbereich „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“
- чл. 14 Prüfungsbereich „Technologie“
- чл. 15 Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
- чл. 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 3 Fachrichtung Silberschmieden
- чл. 19 Prüfungsbereiche
- чл. 20 Prüfungsbereich „Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“
- чл. 21 Prüfungsbereich „Technologie“
- чл. 22 Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
- чл. 23 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 26 Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- Abschnitt 5 Schlussvorschrift
- чл. 27 Beendigung der Fortgeltung bestehender Regelungen