DE · GGArt91cVtr
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Anlage des Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG)
Съдържание
- Abschnitt I Der IT-Planungsrat
- чл. 1 Einrichtung, Aufgaben, Beschlussfassung
- Abschnitt II Gemeinsame Standards und Sicherheitsanforderungen, Informationsaustausch
- чл. 2 Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards
- чл. 3 Aufgaben im Bereich Verbindungsnetz
- чл. 4 Informationsaustausch
- Abschnitt III Gemeinsame Einrichtung zur Unterstützung des IT-Planungsrats
- чл. 5 Errichtung und Aufgaben
- чл. 6 Trägerschaft, Dienstherrnfähigkeit, anwendbares Recht
- чл. 7 Organe
- чл. 8 Aufsicht
- чл. 9 Finanzierung
- чл. 10 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens
- Abschnitt IV Schlussbestimmungen
- чл. 11 Änderung, Kündigung
- чл. 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung