Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

GewStDV · Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

GewStDV чл. 8Zusammenfassung mehrerer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe

- Zu § 2 des Gesetzes

В силаОфициален текст

Werden von einer sonstigen juristischen Person des privaten Rechts oder einem Verein ohne Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 3 des Gesetzes) mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, so gelten sie als ein einheitlicher Gewerbebetrieb.