DE · FremdSprKFPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation
Съдържание
- чл. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- чл. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- чл. 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
- чл. 4 Prüfungsbereich „Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache“
- чл. 5 Prüfungsbereich „Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache“
- чл. 6 Prüfungsbereich „Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache“
- чл. 7 Prüfungsbereich „Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache“
- чл. 8 Form und Ablauf der Prüfung
- чл. 9 Schriftliche Prüfung
- чл. 10 Präsentation und anschließendes Fachgespräch in der Fremdsprache
- чл. 11 Gesprächssimulation
- чл. 12 Deutsch als Fremdsprache
- чл. 13 Bewertung der Prüfungsleistungen
- чл. 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- чл. 15 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- чл. 16 Zeugnisse
- чл. 17 Wiederholung der Prüfung
- чл. 18 Übergangsvorschriften
- чл. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten